Liebe Eltern
Um den Schwimmunterricht effizient und angenehm gestalten zu können und die Sicherheit und Hygiene im Schwimmbad zu gewährleisten, möchten wir Sie höflichst auf folgende wichtige Regeln hinweisen:
1. Tragen von Badekleidung im Nassbereich
Der Nassbereich ist speziell für Aktivitäten im Wasser ausgelegt und soll stets sauber und sicher bleiben. Aus hygienischen Gründen ist das Tragen von Strassenkleidung in den Schwimmbädern nicht gestattet. Es ist zwingend erforderlich, dass sich alle Personen im Nassbereich in geeigneter Badebekleidung aufhalten. Dies gilt nicht nur für die Kinder, sondern auch für begleitende Eltern und Erwachsenen. Badekleidung ist speziell für Aktivitäten im Wasser geschaffen und verhindert – gewaschen und zweckbestimmt getragen – die Infiltrierung, Übertragung und Ausbreitung von Keimen und exogener Krankheitserreger und schützt den Nassbereich vor Verschmutzung.
Das Tragen von Badekleidung ist somit auch ein Zeichen des Respekts gegenüber anderen Badegästen, ihnen den Badespass durch hygienebewusstes Verhalten nicht zu verderben.
2. Badekappenpflicht für Kinder
Um die Sicherheit der Kinder, die Hygiene in der Schwimmhalle sowie die Effizienz des Schwimmunterrichts zu gewährleisten, ist das Tragen einer Badekappe für alle Kinder obligatorisch – dies aus unterschiedlichen Gründen:
Sicherheit: Offene Haare ab einer gewissen Länge können ein Sicherheitsrisiko darstellen. Dann nämlich, wenn Haare die Sicht behindern oder die Atmung beeinträchtigen, was sogar bis zur Aspiration von Haar und Wasser führen kann. Hinzu kommt eine gewisse Gefahr von Verletzungen: lange Haare können sich in Poolzubehör, bei anderen Schwimmern oder in Wasserabflüssen verfangen.
Eine Badekappe hält die Haare zurück, sodass die Kinder besser sehen und sich sicherer im Wasser bewegen können.
Hygiene und Gesundheit: Haare im Poolwasser können zudem die Wasserfilter verstopfen und die Qualität des Wassers beeinträchtigen. Eine Badekappe trägt dazu bei, das Wasser sauber zu halten und somit die Hygiene zu verbessern.
Darüber hinaus bietet das Tragen einer Badekappe auch einen gewissen Schutz der Kinder: Chloriertes Wasser kann das Haar und die noch recht sensible Kopfhaut der Kinder schädigen und austrocknen. Obwohl Badekappen das Haar nicht komplett trocken halten, bieten sie doch einen gewissen Schutz vor den chemischen Einflüssen des Poolwassers, weil die Haare und die Kopfhaut nicht ständig umspült werden.
Begünstigung des Lernerfolges: Für die Schwimmlehrpersonen ist es wichtig, die Kopfhaltung und Schwimmbewegungen des Kindes genau beobachten zu können. Eine Badekappe hilft dabei, den Kopf freizuhalten und ermöglicht eine bessere Beurteilung und Korrektur der Schwimmtechnik.
Überdies sorgen Badekappen – wenn sie zudem noch markant in ihrer farblichen Gestaltung sind – dafür, dass die Kinder im Wasser besser sichtbar sind, was dem Trainer die Überwachung und Ausbildung erleichtert.
Offene lange Haare können zudem auf den eigenen Besitzer, aber auch auf andere Teilnehmer ablenkend, behindernd bzw. störend wirken. Dies führt in der Konsequenz dazu, dass sich die Kinder nicht mehr so gut auf den Unterricht konzentrieren können bzw. mit anderen Dingen (wie z.B. das Bändigen der eigenen Haare) beschäftigt sind. Badekappen helfen, dieses Risiko zu verringern.
Erlauben Sie uns bitte noch ein Wort zur Gleichbehandlung: Wir wissen, dass nicht alle Kinder lange Haare tragen und Sie vielleicht einwenden mögen, dass Ihr Kind gar keine langen Haare trägt. Aber bei uns sollen alle Kinder, die gleichen Bedingungen für das Erlernen des Schwimmens haben. Wir möchten nicht, dass einige Kinder gewisse Privilegien geniessen, die wir anderen nicht gewähren können, noch möchten wir, dass sich einzelne Kinder ausgegrenzt oder anders behandelt fühlen. Deshalb gelten bei uns für alle Kinder, ungeachtet der Länge der Haare, dieselben Regeln.
Wir wissen, dass es manchmal schwer ist, Kinder von neuen Regeln zu überzeugen, besonders wenn sie sich zunächst unwohl dabei fühlen. Wir sind Ihnen aber sehr dankbar, wenn Sie uns unterstützen und mit Ihrem Kind darüber sprechen, warum die Badekappe wichtig ist.
3. Aufenthalt der Eltern während des Schwimmunterrichts
Wir können vollkommen nachvollziehen, dass Sie dem Schwimmunterricht Ihrer Liebsten gerne hautnah beiwohnen und am Beckenrand dabei sein möchten. Grundsätzlich ist das auch möglich – in entsprechender Badebekleidung selbstverständlich.
Dennoch möchten wir Ihnen ans Herz legen, den Schwimmunterricht vom Vorraum bzw. Wartebereich aus zu verfolgen, um uns zu helfen, den Unterricht ruhig und konzentriert zu gestalten, so dass Ihre Kinder aufmerksam am Unterricht teilnehmen. Dies sorgt in mehrfacher Hinsicht für einen positiven Effekt:
Konzentration auf die Ausbildung: In einer ruhigen Atmosphäre in der Schwimmhalle, die frei von Ablenkung ist, kann sich Ihr Kind besser auf den Unterricht und die Anweisungen der Schwimmlehrer und Schwimmlehrerinnen konzentrieren. Interaktionen zwischen Eltern und Kind – ob gewollt oder ungewollt – führen zwangsläufig dazu, dass die Aufmerksamkeit Ihres Kindes abgelenkt oder beeinträchtigt wird. Die Schwimmlehrperson sollte, für die Kursdauer von einer halben Stunde, die Hauptbezugsperson Ihres Kindes sein.
Förderung der Selbstständigkeit der Kinder: Indem Sie Ihrem Kind Raum geben, sich unbeeinflusst auf den Kurs fokussieren zu können, signalisieren Sie Ihrem Kind Vertrauen in sich selbst und in seine Fähigkeiten. Dies wiederum fördert die Entwicklung der Selbständigkeit Ihres Kindes und stärkt die positive Beziehung zum Schwimmen.
Wohlbefinden der Kinder: Manche Kinder reagieren schüchtern oder unter Druck, wenn ihre Eltern sie während des Schwimmens beobachten. Wenn sie wissen, dass sie im Kurs allein mit der Lehrperson und unter ihresgleichen sind, fühlen sie sich oft entspannter und enthemmter, Neues auszuprobieren und Fehler zu machen, was wichtig für den Lernprozess ist.
Umgebungsbedingungen in der Schwimmhalle: Nicht alle Schwimmhallen bieten ein grosszügiges Platzangebot mit bequemen Sitzgelegenheiten am Rande des Schwimmbeckens. Die Luftfeuchtigkeit und Lufttemperatur im Nassbereich sind zudem relativ hoch. Ein Wartebereich oder der Vorraum bieten dagegen eine angenehme Alternative, in der Sie bequem auf das Ende des Kurses verweilen können.
4. Fotografieren und Filmen im Hallenbad
Zur Wahrung der individuellen Persönlichkeitsrechte und zum Schutz der Privatsphäre aller Beteiligten – Kinder, Lehrpersonen, Eltern und anderer Gäste in der Schwimmhalle – ist das Fotografieren und Filmen im Schwimmbad nicht gestattet. Diese Regelung gründet nicht nur auf gesetzlichen Vorgaben, sondern soll auch dazu dienen, ein respektvolles Umfeld für alle Teilnehmer zu gewährleisten und sicherstellen, dass sich alle Badegäste im Hallenbad frei und unbeobachtet bewegen können, ohne Sorge zu haben, unfreiwillig auf Fotos oder Videos abgelichtet zu werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.